Bau
Unsere Kanzlei ist außerdem spezialisiert auf die besonderen Bestimmungen im Baulohn: Unter SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) vereinen sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG. SOKA-Bau ist daher verpflichtend für alle, die am Bau tätig sind. Diese branchenspezifische Regelung ist oft zeitintensiv und mit Mehraufwand verbunden, zum Beispiel bei Baulöhnen oder Urlaubsansprüchen. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können, behalten wir gerne den Überblick und übernehmen alle anfallenden Meldungen für Sie.
Immer für Sie da
Kompetente Beratung
Ihre Ansprechpartner sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne in steuerlichen Fragen.